Speziell für Betreuungskräfte
Betreuungskräfte nach §§43b, 53b SGB IX sind gesetzlich dazu verpflichtet jährlich einen Nachweis über 16 Unterrichtseinheiten (UE) zu erbringen.
Unsere Fortbildungen für Betreuungskräfte umfassen jeweils 4 UE, die über das Jahr verteilt beliebig gebucht werden können, um 16 UE sammeln zu können.
Alltagsthemen spannend, kompakt und interessant gestaltet – überzeugen Sie sich selbst.