Speziell für Praxisanleiter*innen

Mit dem neuen Pflegeberufegesetz erfahren Praxisanleiter*innen eine Anerkennung ihrer fachpraktischen und pädagogischen Leistungen. Künftig sollen sie die Pflegeauszubildenden zusätzlich zur schulischen Ausbildung, durch strukturierte Lehr- und Lernprozesse innerhalb komplexer Pflegesituationen am praktischen Einsatzort befähigen. Zudem fungieren Sie bei Prüfungen als vollwertige Fachprüfer*innen.

Praxisanleiter*innen müssen zur Aufrechterhaltung der hohen qualitativen Anforderung einer Praxisanleitung, jährliche berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von 24 UE (PflAPrV §4). Davon dürfen maximal 12 UE online/digital stattfinden. Unser modularer Aufbau ermöglich es Ihnen an 4 Tagen 12 UE von 24 UE einzuholen. Der modulare Aufbau ermöglicht es die Fortbildung ihrer Mitarbeiter*innen optimal mit den knappen personellen und zeitlichen Ressourcen anzupassen.

Unsere nächsten Fortbildungen