Speziell für Praxisanleiter*innen
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz erfahren Praxisanleiter*innen eine Anerkennung ihrer fachpraktischen und pädagogischen Leistungen. Künftig sollen sie die Pflegeauszubildenden zusätzlich zur schulischen Ausbildung, durch strukturierte Lehr- und Lernprozesse innerhalb komplexer Pflegesituationen am praktischen Einsatzort befähigen. Zudem fungieren Sie bei Prüfungen als vollwertige Fachprüfer*innen.
Praxisanleiter*innen müssen zur Aufrechterhaltung der hohen qualitativen Anforderung einer Praxisanleitung, jährliche berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von 24 UE (PflAPrV §4). Davon dürfen maximal 12 UE online/digital stattfinden. Unser modularer Aufbau ermöglich es Ihnen an 4 Tagen 12 UE von 24 UE einzuholen. Der modulare Aufbau ermöglicht es die Fortbildung ihrer Mitarbeiter*innen optimal mit den knappen personellen und zeitlichen Ressourcen anzupassen.
Unsere nächsten Fortbildungen
-
Lisa-Maureen Poß
Speziell für Praxisanleiter*innen
W-0307-09-241Die neue generalistische Pflegeausbildung
Jährliche berufspädagogische Pflichtfortbildung für Praxisanleiter*innen gemäß §4 PflAPrVMi, 3. Juli 20242 StundenOnline Webinar19,00€ -
Lisa-Maureen Poß
Speziell für Praxisanleiter*innen
W-3110-09-242Der Methodenkoffer der Praxisanleitung
Jährliche berufspädagogische Pflichtfortbildung für Praxisanleiter*innen gemäß §4 PflAPrVDo, 31. Oktober 20243 Stunden und 30 MinutenOnline Webinar29,00€