Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person eine Tracheotomie oder eine Laryngektomie hinter sich haben, stellt sich möglicherweise die Frage nach dem Grad der Behinderung (GdB) und den damit verbundenen rechtlichen und sozialen Ansprüchen. Der GdB gibt an, in welchem Maße eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung vorliegt und welche Folgen sich daraus im Alltag und Berufsleben ergeben. Je nach Schwere der Behinderung können Sie Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche oder Hilfen haben.
In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über den GdB nach einer Tracheotomie und Laryngektomie geben und Ihnen zeigen, an wen Sie sich wenden können, um Unterstützung zu erhalten.
Grad der Behinderung nach einer Tracheotomie
Eine Tracheotomie ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem ein Zugang zur Luftröhre geschaffen wird, um die Atmung zu erleichtern. Dieser Eingriff kann notwendig werden, wenn die normale Atmung über den Kehlkopf und die oberen Atemwege nicht mehr möglich ist, beispielsweise durch schwere Erkrankungen oder Verletzungen des Kehlkopfs oder der Atemwege. Der Grad der Behinderung nach einer Tracheotomie hängt stark von den individuellen Umständen und den dadurch bedingten Beeinträchtigungen ab.
1. GdB 40: Ein GdB von 40 wird dann vergeben, wenn die Tracheotomie reizlos verläuft oder nur geringe Reizerscheinungen wie eine milde Tracheitis (Entzündung der Luftröhre) auftreten. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die gute Sprechstimme, d.h. die betroffene Person ist in der Lage, ohne größere Schwierigkeiten zu kommunizieren. Obwohl in diesem Fall Einschränkungen vorliegen, gelten sie als vergleichsweise gering.
2. GdB 50-80: Ist der Leidensdruck höher, etwa durch erhebliche Reizerscheinungen (z.B. häufige Entzündungen oder Schleimhautreizungen) oder den Verlust der Sprechfähigkeit, kann der GdB höher ausfallen. Dies tritt häufig bei schweren Veränderungen des Kehlkopfes auf, die die Funktion der Stimmbänder oder die normale Atmung beeinträchtigen. Außerdem können zusätzliche Einschränkungen der Atemfunktion die Beurteilung des GdB beeinflussen, was zu einem höheren Grad führt, wenn die Atmung dauerhaft stark eingeschränkt ist.
Die genaue Einstufung des GdB hängt immer von den individuellen Beschwerden, dem Schweregrad der Behinderung und den damit verbundenen Einschränkungen im Alltag ab.
Grad der Behinderung nach einer Laryngektomie
Die Laryngektomie ist ein wesentlich umfangreicherer Eingriff als die Tracheotomie. Dabei wird der Kehlkopf vollständig entfernt, was weitreichende Folgen für die Atemfunktion und die Fähigkeit zu sprechen hat. Dieser Eingriff wird oft im Zusammenhang mit schweren Erkrankungen, wie Kehlkopfkrebs, durchgeführt.
1. GdB 100 innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Operation: Direkt nach der Laryngektomie wird in der Regel ein GdB von 100 anerkannt. Dies gilt für die ersten fünf Jahre nach dem Eingriff, da dieser Zeitraum für die körperliche und psychische Genesung sowie die Anpassung an die veränderten Lebensumstände als besonders herausfordernd gilt. Während dieser Zeit müssen die Patienten oft lernen, mit einer Ersatzstimme zu sprechen und sich an die dauerhaft veränderte Atmung anzupassen. Auch die soziale und berufliche Wiedereingliederung kann in dieser Phase sehr schwierig sein.
2. Nach 5 Jahren: Nach Ablauf der ersten fünf Jahre wird der GdB oft neu bewertet, da sich der Gesundheitszustand und die Anpassungsfähigkeit der betroffenen Person verbessern können. Die Einstufung des GdB nach dieser Zeit hängt vor allem von der Sprechfähigkeit und dem Vorhandensein von Begleiterscheinungen ab:
- GdB 70: Bei einer guten Ersatzstimme und ohne nennenswerte Begleiterscheinungen, wie z.B. Atemprobleme oder wiederkehrende Entzündungen, kann der GdB auf 70 gesenkt werden. Dies setzt voraus, dass der Betroffene in der Lage ist, sich gut zu verständigen und keine weiteren gravierenden Beeinträchtigungen bestehen.
- GdB 50–80: Wenn der Kehlkopf nur teilweise entfernt wurde, richtet sich die Einstufung des GdB stark nach der verbleibenden Sprechfähigkeit. Ein GdB zwischen 50 und 80 wird vergeben, wenn die Sprechfähigkeit stark eingeschränkt ist oder zusätzliche gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, die den Alltag weiter erschweren.
Weitere Beeinträchtigungen und GdB-Erhöhung
Sollten neben den Folgen der Tracheotomie oder Laryngektomie noch weitere körperliche oder geistige Beeinträchtigungen vorliegen, kann der GdB weiter ansteigen. Zusätzliche Gesundheitsprobleme, wie chronische Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Probleme oder psychische Belastungen, werden bei der GdB-Bewertung in der Regel berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass Sie einen höheren GdB erhalten und damit auch Anspruch auf umfangreichere Hilfen und Unterstützungsleistungen haben.
An wen können Sie sich wenden?
Wenn Sie den GdB beantragen oder erhöhen lassen möchten, gibt es verschiedene Anlaufstellen, die Ihnen helfen können:
- Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten: Diese Ämter sind in Deutschland zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung. Sie können hier einen Antrag auf Feststellung oder Erhöhung des GdB stellen. Die zuständige Behörde prüft dann Ihren individuellen Fall und entscheidet über den GdB auf Grundlage der ärztlichen Unterlagen und Gutachten.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet Unterstützung in Bezug auf Fragen zu Behinderung und Grad der Behinderung. Auf deren Website finden Sie weiterführende Informationen und können sich auch über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren.
Es ist wichtig, alle medizinischen Unterlagen, die die Schwere Ihrer Beeinträchtigungen dokumentieren, sorgfältig zu sammeln und Ihrem Antrag beizufügen. Lassen Sie sich auch von Ihrem behandelnden Arzt unterstützen, um eine genaue und aussagekräftige Dokumentation Ihrer gesundheitlichen Situation zu gewährleisten.
Eine Tracheotomie oder Laryngektomie bedeutet nicht nur einen erheblichen Eingriff in die körperliche Gesundheit, sondern auch in den Alltag und das soziale Leben. Der Grad der Behinderung gibt an, wie stark diese Beeinträchtigungen sind, und bestimmt maßgeblich, welche Unterstützung Ihnen zusteht. Ob GdB 40 bei geringen Beschwerden oder GdB 100 in schwereren Fällen – es ist wichtig, dass Sie Ihren Anspruch geltend machen und sich an die richtigen Stellen wenden, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.