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Tracheohelden Blog - Themen für Menschen mit Tracheostoma

Rechtliches, Kommunikation

Neue Abrechnung von Stimmprothesen bei Laryngektomie: Was sich seit April 2025 geändert hat

Seit April 2025 gibt es eine wichtige Neuerung bei der Versorgung mit Stimmprothesen einschließlich des benötigten Zubehörs. Diese gelten nicht mehr als klassische Hilfsmittel, sondern fallen nun unter das sogenannte Sachkostenprinzip. Diese Umstellung betrifft viele laryngektomierte Betroffene direkt oder indirekt.

Was genau bedeutet diese Änderung für Ihren Alltag? Müssen Sie selbst aktiv werden? Und welche Vorteile kann die neue Regelung mit sich bringen?

In diesem Artikel erhalten Sie eine verständliche Einordnung, damit Sie gut informiert bleiben und Ihre Versorgung weiterhin sicher organisiert ist.

Was bedeutet das Sachkostenprinzip bei Stimmprothesen?

Bisher wurden Stimmprothesen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung über sogenannte Pauschalen abgerechnet. Das war häufig mit Anträgen, Genehmigungen und einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden. Seit April 2025 werden Stimmprothesen und dessen Zubehör nun als Sachkosten behandelt.

Für Sie als Patient bedeutet das: Die medizinische Notwendigkeit bleibt unverändert bestehen. Auch Ihr Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Versorgung ändert sich nicht. Neu ist lediglich, wie die Kosten im Hintergrund abgewickelt werden.

Das Sachkostenprinzip wird in vielen medizinischen Bereichen angewendet, etwa bei Materialien, die direkt im Behandlungsprozess benötigt werden. Ziel ist es, Abläufe zu vereinfachen und unnötige Bürokratie zu reduzieren.

So läuft die Versorgung jetzt konkret ab

Mit der neuen Regelung verändert sich vor allem die Organisation der Bestellung und Abrechnung:

  • Bestellung durch den behandelnden Arzt: Ihr Arzt bestellt die benötigte Stimmprothese direkt bei einem Hersteller, z.B. bei Unternehmen wie Atos Medical oder Andreas Fahl Medizintechnik.
  • Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse: Die Hersteller rechnen die Kosten unmittelbar mit Ihrer Krankenkasse ab. In vielen Fällen erfolgt dies über ein Sachkostenformular mit Abtretungserklärung.
  • Direkte Lieferung an Sie: Die Stimmprothese wird direkt zu Ihnen nach Hause geliefert, ohne zusätzliche Umwege.

Wie setzen sich die Kosten für Stimmprothesen zusammen?

Die Kosten für Stimmprothesen sind nicht einheitlich, sondern hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Modell und Bauart: Unterschiedliche Varianten und Systeme haben unterschiedliche Preise.
  • Individuelle Wechselhäufigkeit: Manche Stimmprothesen müssen häufiger gewechselt werden als andere, abhängig von Nutzung, Verträglichkeit und persönlichen Gegebenheiten.
  • Vertragliche Regelungen der Krankenkasse: Je nach Krankenkasse können sich Abrechnungsmodalitäten unterscheiden.

Welche Vorteile bringt die Umstellung für Betroffene?

Die neue Regelung wurde eingeführt, um den Versorgungsprozess insgesamt zu vereinfachen. Für Sie können sich daraus mehrere Vorteile ergeben:

  • Weniger Bürokratie im Alltag: Weniger Anträge und Genehmigungen bedeuten weniger organisatorischen Aufwand.
  • Schnellere Abläufe: Bestellung, Abrechnung und Lieferung erfolgen direkter.
  • Klare Zuständigkeiten: Arzt, Hersteller und Krankenkasse haben klar definierte Rollen.
  • Entlastung für Betroffene und Angehörige: Sie können sich stärker auf Ihre Gesundheit konzentrieren.
  • Sie haben die Wahl, von welchem Leistungserbringer Sie mit Ihrem Zubehör für Ihr Tracheostoma beliefert werden möchten

Was bleibt unverändert wichtig?

Trotz der Umstellung gibt es einige Punkte, die weiterhin gelten:

  • Die Stimmprothese ist erstattungsfähig: Sie müssen keine zusätzlichen Kosten befürchten.
  • Die medizinische Entscheidung liegt weiterhin beim Arzt: Welche Stimmprothese für Sie geeignet ist, wird individuell festgelegt.
  • Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt: Auch unter dem Sachkostenprinzip muss die Versorgung zu Ihnen passen.

Die Änderung betrifft also nicht das „Ob“, sondern nur das „Wie“ der Abrechnung.

Unser Tipp: Bei Fragen aktiv nachfragen und auf Ihre Krankenversicherung zugehen

Gerade in der Übergangsphase können Unsicherheiten auftreten, zumal noch nicht alle Krankenkassen umgestellt haben. Deshalb gilt: Zögern Sie nicht, nachzufragen.

Ein kurzer Anruf bei Ihrer Krankenkasse kann sinnvoll sein, insbesondere dann, wenn:

  • Sie Ihren Versorger wechseln möchten und Sie eine Stimmprothese getrennt vom restlichen Zubehör der Tracheostomaversorgung erhalten möchten
  • es Unklarheiten bei der Lieferung oder Abrechnung gibt

Auch wir als spezialisierte Versorger stehen Ihnen unterstützend zur Seite und erklären Ihnen die neuen Abläufe verständlich und Schritt für Schritt.

Fazit: Freie Wahl des Homecare-Versorgers

Die Umstellung auf das Sachkostenprinzip bei Stimmprothesen soll vor allem eines erreichen: eine unbürokratischere, transparentere Versorgung mit der Möglichkeit, Ihren spezialisierten Leistungserbringer selbst auszuwählen. Für Sie als Betroffener bleibt der Anspruch auf eine sichere und hochwertige Versorgung vollständig erhalten.

Auch wenn Veränderungen zunächst verunsichern können, zeigt sich im Alltag oft schnell der Vorteil kürzerer Wege und klarer Abläufe. Und wenn Fragen entstehen, müssen Sie diese nicht allein klären – Unterstützung ist jederzeit erreichbar.