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Künstliche Ernährung

Maria Ott

von Maria Ott »
Fachliche Leitung APAT; Infusio-Expertin
Gelernte Gesundheits- und Krankenpflegerin
Expert I.V. Nurse (Fachassistenz für zentralvenöse Zugänge)
25 Jahre Berufserfahrung, spezialisiert auf ambulante Antibiosetherapien seit 2020

Was ist künstliche Ernährung?

Kann ein Patient auf normalem Wege keine Nahrung zu sich nehmen, muss eine künstliche Ernährung erfolgen, um keine Mangelernährung zu erleiden. Dabei werden grundsätzlich zwei Möglichkeiten unterschieden, die sich miteinander kombinieren lassen:

  1. Bei der enteralen Ernährung wird der Verdauungstrakt ganz oder teilweise genutzt. Die Energie- und Nährstoffzufuhr erfolgt entweder über Trinknahrung oder, nach Umgehung der oberen Teile des Verdauungstraktes, über eine Ernährungssonde. Die spezielle Sondennahrung gelangt dann durch die Sonde direkt in den Magen oder Dünndarm.
  2. Bei der parenterale Ernährung wird der Verdauungskanal hingegen vollständig umgangen. Alle notwendigen Nährstoffe werden per Infusion direkt in den Blutkreislauf zugeführt.
Diagramm kombiniertes Ernährungskonzept zur Vorbeugung und Behandlung von Mangelernährung
Ernährungspyramide bei Mangelernährung

Welche Formen gibt es?

Es werden zwei Formen der künstlichen Ernährung unterschieden. Das ist die enterale Ernährung und die parenterale Ernährung:

  1. Die enterale Ernährung ist eine künstliche Ernährungsform über den Verdauungstrakt. Abhängig vom Grund für die künstliche Ernährung erhält der Patient entweder spezielle Trinknahrung oder aber Sondennahrung, die über eine spezielle Ernährungssonde zugeführt. Bei Trinknahrung wird der gesamte Verdauungstrakt genutzt. Ist das nicht möglich, können mit Hilfe einer Ernährungssonde Teile des oberen Verdauungskanals (Mund, Rachen, Speiseröhre, manchmal auch der Magen) umgangen werden. Die spezielle Sondennahrung mit allen notwendigen Nährstoffen gelangt dann über die Sonde in den Verdauungstrakt. Diese Sonden können im Magen oder direkt im Dünndarm platziert werden. Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Ernährungssonde zu verlegen. Einmal kann sie über Nase, Rachen und Speiseröhre in den Magen oder Dünndarm vorgeschoben werden (nasogastrale oder nasojejunale Sonden). Diese Nasensonden eignen sich eher bei einer kurzfristigen künstlichen Ernährung. Ernährungssonden können aber auch über einen künstlichen Zugang in der Bauchwand direkt in den Magen oder Dünndarm verlegt werden (perkutane Sonden). Sie werden verwendet, wenn absehbar ist, dass die künstliche Ernährung über einen längeren Zeitraum notwendig sein wird. Die weiteren Verdauungsprozesse unterscheiden sich nicht von denen einer ganz normalen Ernährung.
  2. Bei der parenteralen Ernährung gelangen die Nährstoffe über Infusionen direkt in die Blutbahn. Dazu muss ein venöser Zugang gelegt werden. Dabei ist die Art des venösen Zugangs abhängig von der Dauer der Infusionstherapie. Wird die Nährstoffzufuhr nur kurzfristig nötig sein und lediglich aus Flüssigkeit, Elektrolyten und Kohlenhydraten bestehen, ist ein Zugang in einer peripheren Vene, beispielsweise in der Armbeuge oder am Handrücken, völlig ausreichend. Muss die Infusionstherapie dagegen über einen längeren Zeitraum durchgeführt und das gesamte Nährstoffspektrum zugeführt werden, also auch Fett, Aminosäuren und Vitamine, dann muss hierfür ein Zugang zu einer zentralen Vene gelegt werden, um die peripheren Venen nicht zu schädigen.

Wo möglich, sollte immer der enteralen Ernährung der Vorzug gegeben werden. Da der Magen-Darm-Trakt hier weiter Leistung erbringt, werden wesentliche Körperfunktionen aufrecht erhalten.

Wann ist eine künstliche Ernährung erforderlich?

Kann ein Patient aufgrund einer Erkrankung keine Nahrung zu sich nehmen oder sind die aufgenommenen Mengen zu klein, wird eine künstliche Ernährung notwendig. Muss der Verdauungstrakt beispielsweise wegen einer Operation geschont werden, erhält der Betroffene alle notwendigen Nährstoffe über Infusionen direkt in die Blutbahn. Bei anderen Erkrankungen wie Schluckstörungen nach einem Schlaganfall, Tumorerkrankungen im oberen Verdauungstrakt, fortgeschrittener Demenz oder anderen neurologischen Ausfällen wie Koma oder Wachkoma wird in den meisten Fällen eine enterale Ernährung bevorzugt, da der gesamte Verdauungstrakt oder große Teile davon normal funktionieren.
Die enterale Ernährung hat den Vorteil, dass die normale Funktion des Verdauungstraktes, insbesondere die Funktion der Darmflora und die Aktivität der Verdauungsenzyme, erhalten bleibt. Außerdem haben Wissenschaftler festgestellt, dass es bei enteraler Ernährung zu weniger Infektionen kommt, da das Immunsystem durch diese Ernährungsform stabiler bleibt. Wenn möglich, sollte daher der enteralen Ernährung der Vorzug gegeben werden.

Wie setzt sich künstliche Nahrung zusammen?

Bei einer künstlichen Ernährung orientieren sich Flüssigkeitszufuhr und Nährstoffzusammensetzung immer an den Bedürfnissen des Patienten. Bei der parenteralen Ernährung wird das Infusionsprogramm so zusammengestellt, dass die Flüssigkeitsbilanz ausgewogen ist und alle Nährstoffe enthalten sind, die der Patient, abhängig von seiner Erkrankung, benötigt. Auch für die enterale Ernährung stehen ganz unterschiedliche Produkte zur Verfügung, die auf besondere Bedarfssituationen abgestimmt sind. So gibt es sowohl Trink- als auch Sondennahrung, die über ein ausgewogenes Nährstoffspektrum verfügen, sich aber im Kaloriengehalt (hypo-, normo- und hyperkalorisch) unterscheiden. Außerdem gibt es ballaststoffhaltige und ballaststofffreie Produkte. Zusätzlich steht eine große Auswahl an Spezialnahrungen zur Verfügung, die auf bestimmte Stoffwechselsituationen Rücksicht nehmen (beispielsweise bei einer bestehenden Diabetes) oder an einen bestimmten Bedarf einzelner Nährstoffe (beispielsweise bei einem Eiweißmangel) angepasst sind.

Welche rechtlichen Aspekte sind wichtig?

Die künstliche Ernährung bedarf der Einwilligung des Patienten. Schwierig wird es, wenn die Betroffenen sich aufgrund ihrer Erkrankung nicht äußern können. Ist ein Patient beispielsweise bewusstlos, ist die künstliche Ernährung medizinisch notwendig, damit er überleben kann und gilt als geeignetes Behandlungsverfahren. Können sich Patienten unwiderruflich nicht mehr äußern, zum Beispiel wegen einer fortgeschrittenen Demenz, muss der gesetzliche Vertreter darüber entscheiden, ob eine künstliche Ernährung durchgeführt werden soll. In dieser Situation ist es von Vorteil, wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Außerdem sollte die Lebensqualität des Betroffenen immer ein wichtiges Entscheidungskriterium sein.

Maria Ott

Maria Ott
PROLIFE homecare GmbH, Kaufungen

Maria Ott ist examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin mit über 25 Jahren Berufserfahrung im medizinischen Bereich. Seit 2020 hat sie sich auf die Durchführung ambulanter Antibiosetherapien spezialisiert und ist zudem Expert I.V. Nurse – Fachassistenz für zentralvenöse Zugänge. Bei PROLIFE ist sie für die fachliche Leitung des Bereichs APAT zuständig.

Besonders schätzt sie an ihrer Arbeit, dass jeder Tag neue Herausforderungen bereithält. Ihr ist die enge Zusammenarbeit mit allen an der Therapie beteiligten Personen besonders wichtig, um einen reibungslosen Therapieverlauf zu gewährleisten. Ihr Anspruch ist es, kompetente Unterstützung zu leisten und den Menschen ganzheitlich zu betrachten – genau das ermöglicht ihr ihr Beruf, und darin findet sie täglich Freude.


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